DIN EN 12101 in Treppenräumen

Die DIN EN 12101-2 ist für NRWGs in Treppenräumen nach Bauregelliste B anzuwenden,
wenn:

  • Sicherheitstreppenräume*
  • Innenliegende Treppenräume*
  • Treppenräume zur Eigenevakuierung
  • Treppenräume als einziger Fluchtweg
  • Treppenräume gemäß Brandschutzplanung

gefordert werden.
 * Definition nach LBO
Rauchabzüge nach Bauregelliste C müssen nicht nach DIN EN 12101-2 ausgeführt werden bei:

  • Kaltentrauchung sowie zur Erleichterung des Löschangriffs

 Achtung: Die Bemessung der zu entrauchenden Fläche erfolgt für Treppenhäuser auf der Basis der geometrischen Öffnungsfläche.

Formel (siehe Bild2): Bei Öffnungsweite größer 60° ist der errechnete Wert „A“ mit der max. Fläche zu überprüfen. Die max. Fläche kann nur kleiner oder gleich „A“ sein.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

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