TRZ Plus 2A

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Produktinformationen "TRZ Plus 2A"

24 V DC Steuerzentrale für den elektromotorischen Rauchabzug und die tägliche Lüftung. Vorzugsweise zur Verwendung in Treppenräumen

Merkmale:
  • 2 A Stromabgabe
  • Farbe: grau
  • Ohne Wartungstimer
  • inklusive der Funktion “tägliches Lüften”
  • eine RWA-Gruppe (RG) und eine Lüftungsgruppen (LG)
  • einstellbare Sonderfunktion
  • PC Service-Port-Schnittstelle für erweiterte Konfigurationsmöglichkeiten
  • eingebaute Stromversorgung 230 V AC / 24 V DC, inclusive Notstromakkus, Haltebügel und Ladeteil für 72 Stunden Betriebsbereitschaft bei Netzausfall
  • erweiterbar durch optionale Zusatzmodule#
  • TÜV Baumuster geprüft
  •  geprüft nach EN 12101-10:2005/AC:2007
Anschlussmöglichkeiten:
  • 24 V DC Antriebe mit eigener Last- oder Endabschaltung mit einer gesamten Stromaufnahme von max. 2 A
  • 10 RWA-Bedienstellen RBH/3A...
  • 10 automatische Melder in 2-Leiter-Technik
  • 10 externe Lüftungstaster Auf/Stop/Zu (mit oder ohne Auf-Anzeige)
Farbe: Grau
Anwendung der Zentrale: RWA & Lüftung
Ausgangsstrom [A]: 2
Spannung Steuerung: 24 V DC
Typ Steuerung: Treppenraumzentrale
Zulassungen und Nachweise: DIN EN 12101-10, TÜV-Baumuster-geprüft
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Natürlich wirkenden RWA-Anlagen

Welches sind die Hauptaufgaben einer natürlich wirkenden RWA-Anlage?

Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage dient dem vorbeugenden Brandschutz und sichert die Entrauchung im Brandfall. Ziel ist eine stabile, raucharme Luftschicht in Bodennähe, so dass Flucht- und Rettungswege sicher genutzt werden können und die Feuerwehr die Möglichkeit hat, den Brandherd schnell zu lokalisieren und das Feuer einzudämmen und zu löschen. 

Ein geöffneter Rauchabzug leitet gleichzeitig auch Brandhitze ab, womit ein Flash Over (Selbstentzündung der heißen Brand- und Pyrolysegase) verhindert wird, was das Tragverhalten von tragenden oder trennenden Bauteilen erheblich verlängert sowie Sachwerte schützt durch die Verringerung von Rauchschäden z. B. an Lagergütern und Maschinen. 

Hilfe – meine RWA-Anlage blinkt

Meine RWA-Anlage blinkt, was bedeutet das? 

  • Die Rauchabzugsanlagen der verschiedenen Hersteller können mit den farbigen LED–Lampen ihre Zustände anzeigen. Bei Anlagen von Kingspan STG weist die LED-Anzeige auf folgenden Status der Anlage hin: 
    • Betriebsbereitschaft: Die grüne LED steht für eine ordnungsgemäße Funktion der Rauchabzugsanlage. 
    • Störung: Ist keine grüne LED-Lampe zu sehen, so liegt eine Störung vor. Zusätzlich wird die Störung durch das Blinken der gelben LED angezeigt: 

1x Blinken = Netzausfall 

2x Blinken = Akku-Störung 

3x Blinken = Störung RWA-Bedienstellenlinie 

4x Blinken = Störung Rauchmelderlinie 

5x Blinken = Störung Motorzuleitung 

  • Wartungserinnerung: Abhängig vom Typ der RWA-Zentrale blinkt die grüne LED bei den 2A-, 4A- und 8A-Zentralen, bei der MZ3 blinkt die gelbe LED und die grüne leuchtet weiterhin und bei der EasyConnect leuchtet lediglich die Wartungstimer-LED in der Zentralentür. 

Jede RWA-Zentrale von Kingspan STG bleibt bei einem abgelaufenen Wartungstimer weiterhin uneingeschränkt einsatzbereit. 

Wartungstimer

Warum fangen die RWA-Zentralen nach 12 Monaten an zu blinken? 

Wenn der Wartungstimer einer RWA-Zentrale aktiv ist, soll dieser auf eine erforderliche Anlagenwartung aufmerksam machen. Da die Wartung mindestens 1x jährlich durchzuführen ist, erinnert die Steuerung selbstständig daran, diese Wartung durchführen zu lassen. 
Da die ständige Betriebsbereitschaft der Anlage nur durch eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung gewährleistet werden kann, ist diese Erinnerungsfunktion wichtig für die zu schützenden Menschen und Sachwerte. 

Wartung von Rauch-und Wärmeabzugsanlagen

Warum und wie häufig muss eine RWA-Anlage gewartet werden? 

  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind Sicherheitsanlagen und dienen im Falle eines Brandes dem Schutz von Menschen und Sachwerten. Die ständige Betriebsbereitschaft der Anlage kann nur durch eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung der technischen Bauteile gewährleistet werden. Daher müssen RWA-Anlagen mit ihren Betätigungs- und Steuerelementen, Öffnungsaggregaten, Energiezuleitungen und ihrem Zubehör in regelmäßigen Zeitabständen nach Angabe des Herstellers, mindestens jedoch jährlich, auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und nach Erfordernis instand gesetzt werden. 

Vom Betreiber ist zwischen diesen Wartungsintervallen mindestens eine Sichtkontrolle durchzuführen, die, ebenso wie alle Wartungen und Instandsetzungen, im Betriebsbuch der RWA-Anlage dokumentiert werden müssen. 

Indem der Betreiber durch die regelmäßige, fachgerechte Wartung seiner RWA-Anlagen für deren Funktionsfähigkeit Sorge trägt, verringert er ganz entscheidend die tatsächliche Schadensgefahr und zugleich sein Haftungsrisiko im Schadensfall. Er kann jederzeit dokumentieren, dass er seiner Verpflichtung, die RWA-Anlagen einsatz- und betriebsbereit zu halten, nachgekommen ist. 

RWA-Anlagen installieren und instandhalten

Welche Qualifikation muss eine Fachfirma nachweisen, die RWA installiert und instand hält? 

Installations- und Wartungsarbeiten dürfen nur von für die jeweilige RWA-Anlage qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden. Ein Facherrichter für Sicherheitstechnische Anlagen muss daher einen gültigen Sachkundenachweis für das zu errichtende bzw. zu wartende Produkt des entsprechenden Herstellers vorweisen können. 

Für elektrische RWA-Anlagen ist desweiteren mindestens der Nachweis einer Elektrofachkraft erforderlich. 

Nur eine fachgerecht projektierte, ausgeführte und gewartete Rauch- und Wärmeabzugsanlage kann im Ernstfall ihren hohen Schutzgrad erfüllen.

Wartungstimer zurücksetzen

Warum kann ich den Servicetimer nicht selbst ausschalten? 

Die Funktionsbereitschaft Ihrer Anlage hat höchste Priorität! Daher ist es uns auch wichtig, dass die Erinnerung zur Wartung nur dann abgeschaltet werden kann, wenn die Anlage entweder durch bestens ausgebildetes Personal betreut wird oder der Betreiber über seine Pflicht, die Anlage funktionsbereit zu halten, von uns informiert wurde. Sehr oft kommt es nämlich vor, dass ohne eine Erinnerungsfunktion auf die Sicherheitsanlagen vergessen wird und diese dann trotz Anschaffungskosten und der Anforderung Schutz für Menschen und Sachwerte zu gewährleisten, gar nicht funktionstüchtig sind. Dies wiederum kann im Ernstfall fatale Auswirkungen für alle Beteiligten bedeuten. 

E30-Verkabelung bei RWA-Anlagen

Muss bei RWA-Anlagen eine E30-Verkabelung erfolgen oder kann man diese mit einer Rauchmelder-Überwachung kompensieren?

Für natürliche Entrauchungsanlagen ist ein Funktionserhalt der Klassifizierung E30 grundsätzlich ausreichend. Diese Leitungen müssen entsprechend der DIN 4102 Teil 12 geprüft und zugelassen sein und die Verlegung muss nach Vorgaben der Leitungshersteller mit den entsprechenden Befestigungsmaterialien erfolgen. 

Wenn bei RWA-Anlagen allerdings alle Leitungen, Verteiler und die Steuerung vollflächig durch Rauchmelder überwacht werden und die Melder bei Rauchdetektion die Anlagen automatisch auslösen, kann die E-Verkabelung ohne Funktionserhalt ausgeführt werden. Jeder andere leitungsführende Raum bzw. der Raum mit der RWA-Zentrale muss dann aber einen (oder mehrere) separaten Rauchmelder aufweisen. 

Es können allerdings schutzzielbedingt in Gebäuden mit hohem Gefährdungspotenzial) für RWA-Anlagen auch baurechtliche Vorgaben bzgl. einer E60 oder E90 Verkabelung vorliegen, z. B. für Sonderbauten wie Krankenhäuser. 

In jedem Fall ist es empfehlenswert, die Verlegeart der Leitungen zuvor mit den zuständigen Behörden abzusprechen. 

Bestandsschutz für RWA-Anlagen

Gibt es einen Bestandsschutz für RWA in Gebäuden?

Der Bestandsschutz ist nicht ausdrücklich juristisch geregelt. Es handelt sich um eine gewohnheits-rechtliche Rechtsnorm, die aus Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes hergeleitet wird. Sie stellt sich dar als eine verfassungsrechtlich gesicherte Rechtsposition, deren Inhalt darin besteht, eine in ma-teriell legaler Eigentumsausübung geschaffene Anlage in ihrem ursprünglichen Bestand zu erhal-ten und sie wie bisher zu nutzen.
Das Rechtsinstitut des Bestandschutzes dient vor allem dazu, einer Beseitigungsanordnung oder Änderungsanordnung entgegenzuwirken. Bestandsschutz ist also in erster Linie ein Schutz der ur-sprünglich rechtmäßigen Bestandsnutzung, also Bewahrung des 'status quo', wenn dieser materi-ell legal ist oder war.
Der passive Bestandsschutz entfällt, wenn der ursprünglich legale Zustand in seiner Substanz nicht mehr vorhanden ist. Die Verwendung moderner Wiederherstellungsmaterialien führt zu einer Veränderung der Bausubstanz und lässt den Bestandsschutz entfallen.
Vom Bestandsschutz sind kleinere Reparaturmaßnahmen gedeckt, nicht jedoch die komplette Er-neuerung von Teilen der baulichen Anlagen oder deren Ersatz insgesamt.
Unter kleinere Reparaturmaßnahmen fallen:
- Austausch von schadhaften Ziegeln oder von einfach in isolierverglaste Fenster
- neuer Außenanstrich oder neuer Teppichboden
- Ausbessern schadhafter Putzstellen.
Exkurs: Aus Art. 60 Abs. 5 Bayerische BauOrdnung ergibt sich, dass die zuständige Bauaufsichts-behörde nach der Erteilung einer Baugenehmigung zusätzliche brandschutztechnische Anforde-rungen stellen kann. Dies widerspricht eigentlich dem zuvor Gesagten, ist indes folgerichtig, wenn es zur Vermeidung von konkreter Gefahr erforderlich ist. Insofern gibt es im Baurecht keinen abso-luten Bestandsschutz. Anlass für nachträgliche Anforderungen sind in der Regel Gebäudebege-hungen im Rahmen der Brandschau, Neuvergabe von Konzessionen oder die Modernisierung von Gebäuden. Materielle Voraussetzung für den Erlass nachträglicher Anforderungen ist das Vorlie-gen einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Unter diesem Begriff versteht man den Schutz des Staates und der Rechtsgüter des § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch, als da sind:
Körper, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum.
Von der konkreten Gefahr ist dann auszugehen, wenn in dem zu beurteilenden konkreten Einzel-fall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend gerechnet werden muss.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Gerichte eine konkrete Gefahr immer dann sehen, wenn
- der Rettungsweg betroffen ist
- es um rauchdichte Abtrennung von Fluren und Treppenhäusern geht
- Feuerwehrzufahrten berührt sind und
- bei einer Unterversorgung mit Löschwasser.
D. h. der Bestandsschutz bei Sicherheitsanlagen besteht in der Regel nicht, da eine Sicher-heitsanlage immer dem aktuellen Stand der Technik entsprechen soll.

Bedienstellen verdrahten

Ist es möglich, Notauslösetaster parallel (sternförmig) an eine RWA-Zentrale anzuschließen?  

Ja, das ist grundsätzlich möglich entspricht aber NICHT den Vorgaben. 

Oftmals erfolgt die Verkabelung NICHT gemäß den Vorgaben „linienförmig, sondern es wird jeweils eine Leitung von jedem RWA-Taster zur Zentrale verlegt. Dieses nennt man im Allgemeinen „sternförmige Verkabelung“. Hierbei ist es mit 6 Adern pro Auslösetaster nicht möglich alle Leitungen (Auslösekontakt „Masse“ und „Auf“ = Adern 1 und 3 im Taster) zu überwachen. 

Wenn allerdings 8 Einzeladern vorhanden sind, kann der Auslösekreis (bzw. -kontakt) vom Taster wieder zur Zentrale zurückgeführt und auf den nächsten Taster (und ggf. weiter vom zweiten zum dritten usw.) durchgeschliffen werden. Alle weiteren Adern für die 3 Anzeigen und die Taste ZU werden parallel in der Zentrale aufgelegt. Bei dieser Variante bleiben alle Funktionen erhalten inkl. der Überwachung. 

Hinweis: Überschreiten Sie bitte nicht die maximal zulässige Leitungslänge. 

Wind- und Regenmelder anschließen

Ist es möglich, einen Wind- und Regenmelder an mehrere Steuerzentralen anzuschließen?

Ja, das ist möglichJe nach Anzahl der Zentralen entweder über ein Gruppensteuergerät (WRZ 10M-1G, max. 4 Stück) oder aber durch Kaskadierung des Wind-Regen-Signals von einer Masterzentrale auf mehrere Slavezentralen. Für detaillierte Informationen sprechen Sie uns an. 

VdS-Nachttriggern

 Funktion VdS-Nachttriggern bei Antrieben „Auf“ bei einer Alarmauslösung.

Um das Öffnen der Antriebe bei Alarmauslösung auch unter ungünstigen Umständen (z.B. bei angefrorenen Dichtungen) sicherzustellen, wird der „Auf-Befehl“ über einen Zeitraum von 30 Minuten nachgetaktet. Die Antriebe fahren 2 Minuten in Richtung „AUF“, kurz in Richtung „ZU“ und anschließend wieder 2 Minuten in Richtung „AUF“. Dieser Vorgang wird zyklisch in den 30 Minuten wiederholt. 

Rauchmelder warten

Wann müssen Rauchmelder getauscht werden? 

Rauchmelder sollten je nach Ausführung und Einsatzgebiet nach 5-8 Jahren ausgetauscht werden.

Stromstärke einer Lüftungs-/RWA-Gruppe

Max. Stromstärke einer Lüftungs-/RWA-Gruppe in Modulzentralen? 

Bei Kingspan STG-Modulzentralen ist die Stromstärke einer Lüftungs- oder RWA-Gruppe nicht relevant.  Zu beachten ist die Belastung der entsprechenden Motorkreise/-linien. Diese können bei der MZ3 konfigurationsabhängig mit bis zu 20 Ampere belastet werden. Diese Motorkreise/-linien können beliebigen Lüftungs- oder RWA-Gruppen zugeordnet werden. 

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