Lichtoptischer Rauchmelder MSD 523 ohne Sockel

Lichtoptischer Rauchmelder MSD 523 ohne Sockel
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  • 20202139
Lichtoptischer Rauchmelder MSD 523 ohne Sockel   Zur Verwendung mit RWA- und... mehr
Produktinformationen "Lichtoptischer Rauchmelder MSD 523 ohne Sockel"

Lichtoptischer Rauchmelder MSD 523 ohne Sockel

 
Zur Verwendung mit RWA- und RDA-Anlagen von Kingspan STG. Der Streulicht-Rauchmelder MSD 523 mit digitaler Signalverarbeitung und intelligenter Auswertelogik weist ein sehr gutes Ansprechverhalten mit geringstmöglicher Fehlalarmrate auf. Der MSD 523 ist zum Anschluss an Zentralen mit Auswertung der Stromerhöhung ausgelegt.
 
Besonderheiten:
 Digitale Signalverarbeitung
• Alarmschwellennachführung
• Temperaturunterstützte Rauchauswertung
• Signaturalarm für Rauch
• Alarmfilter zur Reduzierung von Fehlalarmen
• Abwärtskompatibilität zur SSD-521-Melderserie
 
Technische Daten:
  •  Betriebsspannung: 18 V DC bis 30 V DC
  • Meldekriterium: Stromerhöhung, 2-Leiter-Technik
  • Überwachungsfläche: max. 120 m²
  • Montagehöhe: max. 16 m
  • Zul. Luftgeschwindigkeit: max. 20 m/s
  • Stromaufnahme: in Ruhe max. 120 μA, bei Alarm min. 19 mA, max. 22,5 mA
  • Umgebungstemperatur: –25 °C bis +60 °C
  • VdS-Zulassung: G 207123
  • Gehäuse: ABS/PC, FR 90
  • Farbe: Weiß

Funktion:
Der MSD 523 erkennt frühzeitig Schwel-, Glimm- und offene Brände mit Rauchentwicklung und wird dort eingesetzt, wo frühzeitig rauchbildende Flammenbrände und Schwelbrände detektiert werden sollen. Lichtsender und -empfänger sind in der Messkammer so angeordnet, dass das Lichtbündel des Senders nicht direkt auf den Empfänger treffen kann. Erst das an Rauch gestreute Licht (Tyndall-Effekt) gelangt zum Empfänger und wird in ein elektrisches Signal umgewandelt. Erreicht dieses den Alarmwert, wird automatisch ein Alarm zur Steuerzentrale übermittelt. Die eingebaute Individualanzeige zeigt den Alarm vor Ort an. Sie ist aus jedem Blickwinkel zu erkennen, unabhängig von der Montage.

Anschluss:
Der Streulicht-Rauchmelder MSD 523 wird als konventioneller Brandmelder an Zentralen mit Stromerhöhung angeschlossen. Eine zweidrahtige Leitung verbindet die Steuerung mit den Meldern in Reihe.
 
Hinweis: Die maximale Überwachungsfläche und Montagehöhe des zu überwachenden Raumes ist abhängig von der Dachneigung und dem horizontalen Abstand zwischen den Meldern gemäß EN DIN 54-7 für Rauchmelder. Austauschfrist nach Herstellerangabe  ist alle 8 Jahre
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Überwacht ein Rauchmelder

Wieviel Fläche überwacht ein Rauchmelder? 

Die max. überwachte Fläche durch einen Rauchmelder sind in der Regel 60 – 80 qm², bei Raumhöhen bis 12 m. Dies ist jedoch abhängig von der Einbauhöhe und den örtlichen Gegebenheiten.   

Rauchmelder montieren

Wie müssen Rauchmelder montiert werden? 

Rauchmelder müssen stets waagerecht an Decken oder als Sturzmelder über Türen montiert werden. Eine seitliche Montage z. B. an Wänden ist nicht zulässig. Rauchmelder müssen voll zugänglich und erreichbar sein. Eine Ausnahme gilt für Rauchmelder in Aufzugsschächten. 

Rauchmelder warten

Wann müssen Rauchmelder getauscht werden? 

Rauchmelder sollten je nach Ausführung und Einsatzgebiet nach 5-8 Jahren ausgetauscht werden.

E30-Verkabelung bei RWA-Anlagen

Muss bei RWA-Anlagen eine E30-Verkabelung erfolgen oder kann man diese mit einer Rauchmelder-Überwachung kompensieren?

Für natürliche Entrauchungsanlagen ist ein Funktionserhalt der Klassifizierung E30 grundsätzlich ausreichend. Diese Leitungen müssen entsprechend der DIN 4102 Teil 12 geprüft und zugelassen sein und die Verlegung muss nach Vorgaben der Leitungshersteller mit den entsprechenden Befestigungsmaterialien erfolgen. 

Wenn bei RWA-Anlagen allerdings alle Leitungen, Verteiler und die Steuerung vollflächig durch Rauchmelder überwacht werden und die Melder bei Rauchdetektion die Anlagen automatisch auslösen, kann die E-Verkabelung ohne Funktionserhalt ausgeführt werden. Jeder andere leitungsführende Raum bzw. der Raum mit der RWA-Zentrale muss dann aber einen (oder mehrere) separaten Rauchmelder aufweisen. 

Es können allerdings schutzzielbedingt in Gebäuden mit hohem Gefährdungspotenzial) für RWA-Anlagen auch baurechtliche Vorgaben bzgl. einer E60 oder E90 Verkabelung vorliegen, z. B. für Sonderbauten wie Krankenhäuser. 

In jedem Fall ist es empfehlenswert, die Verlegeart der Leitungen zuvor mit den zuständigen Behörden abzusprechen. 

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