- Artikel-Nr.: 13365504225
Lamellenfenstersystem FLW 24 SmoTec 450 x 450 mm
Die SmoTec Lamellenfenstersysteme sind geprüfte und zertifizierte Rauch-Wärme-Abzugsgeräte (NRWG) nach DIN EN 12101-2 und eignen sich für den vertikalen Einbau.
Eigenschaften:
- Thermisch getrennte Aluminiumprofile
- Lamellen außen bündig mit Rahmen abschließend
- Standard ist die Verglasung mit Wärmeschutzglas mit einer Gesamtstärke von 24 mm und einem U-Wert von 1,1/DIN EN 673. Blechpaneele können in entsprechender Gesamtstärke ebenfalls eingesetzt werden. Desweiteren sind alle Kombinationen auch mit Sonnenschutz-, Schallschutz- und Sicherheitsglas möglich. Die Dichtung erfolgt über umlaufende EPDMDichtungsprofile
- Bautiefe Rahmen 65 mm / Ansichtsbreite Rahmen horizontal 20 mm, vertikal 40 mm / Ansichtsbreite Flügel 20 mm
- Stufenlose Einstellung der Lamellen über 24V-Antrieb
- Lieferung fertig verglast, eingestellt, funktionsgeprüft und einbaufertig
- Für die einfache Montage in das Mauerwerk stehen verschiedene Montage und Abdeckrahmen zur Verfügung
Technischedaten:
- Masse Lamellenfenster: 600 x 752 mm (h x b)
- Anzahl der Glaslamellen: 2
- Geometrische Öffnung: 0,12 m2
- Lochmaße Rohbau bei Einbau ohne Rahmen: Min. 475 x 475 mm
- Zulassung: nach EN 12101-2
Wie erkenne ich, ob ein Aufzugsschacht technisch nachrüstbar ist?
Dies ist fast immer der Fall, wenn die Permanentöffnung im Schacht oder Maschinenraum von innen oder außen zugänglich ist.
Wenn die Nachrüstung technisch möglich ist, was ist im Hinblick auf die konkrete Auswahl einer Lösung zu beachten?
Wichtige Faktoren hier sind die Energieklasse des Gebäudes, bauliche Voraussetzungen (z.B. der Platzbedarf, da der Schutzraum im Schachtkopf erhalten bleiben muss). Im Zweifel sollte die Beratung des ausführenden Unternehmens in
Anspruch genommen werden, dabei helfen Schachtzeichnungen und Fotos.
Über welchen Zeitraum amortisiert sich die Nachrüstung?
Die Nachrüstung einer Anlage zur Aufzugsschachtentlüftung amortisiert sich durch die Einsparung von Wärme- bzw. Kälteenergie auf der Basis von Modellrechnungen in der Regel innerhalb von ca. drei bis sechs Jahren.
Kann ich die Kosten für die Nachrüstung auf die Mieter umlegen?
Die Anschaffungs- und Installationskosten können zum Teil auf Mieter von Wohnimmobilien umgelegt werden. Die jährliche Mieterhöhung ist auf 8 Prozent der angefallenen Kosten sowie absolut auf 3,00€ pro Quadratmeter (bzw. 2,00 € pro Quadratmeter) innerhalb von sechs Jahren begrenzt. Bei gewerblichen Mietverhältnissen bestehen diese Beschränkungen nicht, allerdings muss der Mieter der Mieterhöhung zustimmen.
Kann ich die Wartungskosten als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen?
Da es sich bei den Wartungskosten um eine Dienstleitung handelt, können diese steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu kann der Steuerberater weitere Auskunft geben.
Wird die Nachrüstung der Aufzugsschachtlüftung gefördert? Wenn ja, wie und wo?
Das BMWi plant die Maßnahme in ihre Liste der förderfähigen Maßnahmen und Leistungen im Rahmen der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) als Umfeldmaßnahme aufzunehmen. (Stand: 26. Juli 2021)
Was ist bei der Durchführung einer gesteuerte Schachtlüftung zu beachten?
Im Aufzugsschacht dürfen nur Personen arbeiten, die über die entsprechende Befugnis nach der Betriebssicherheitsverordnung und den technischen Regeln für Betriebssicherheit 3121 / 2181 dafür qualifiziert/zugelassen sind. Es müssen alle arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sein.
Wer darf die Maßnahme einer gesteuerte Schachtentlüftung durchführen?
Die Installation eines Systems zur Aufzugsschachtentlüftung können Fachunternehmen mit der Berechtigung für Arbeiten im Aufzugsschacht und der Qualifikationen für die Installation und Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
vornehmen.
Was passiert, wenn ich auf eine Nachrüstung der Schachtöffnung verzichte?
Dauerhaft entweicht geheizte/gekühlte Luft durch die Permanentöffnung. Dies führt zu einem erhöhten Energieverbrauch und einer vermeidbaren CO2-Belastung. So entstehen vermeidbare Energiekosten und Emissionen. Sofern im Rahmen des GEG eine Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Test) erforderlich wird, darf die Öffnung nicht mehr abgeklebt werden. Das Bestehen der Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Test) wird damit sehr unwahrscheinlich.