Komponenten für RWA-Anlagen und Lüftungen

Komponenten für RWA-Anlagen und Lüftungen
Das System eignet sich für zwei Bereiche, den Brandfall und die tägliche Be- und Entlüftung. Im Brandfall erfolgt die Auslösung über automatische Melder, Handmelder und externe Alarmgeber. Der Antrieb, z.B. Linear- oder Kettenantrieb, dient zum Öffnen und Schließen von RWA-Öffnungen. Die RWA-Zentrale ist die Steuereinheit für die RWA-Antriebe. Sie nimmt die Meldung der Brand-melder auf, überwacht Störungen und steuert die Lüftungsfunktion. Manuelle Brandmelder dienen zur Meldung einer durch Hand erfolgten RWA-Auslösung. Automatische Brandmelder erkennen einen Brand selbständig. Ob manueller oder  automatischer Brandmelder, die Ausführung richtet sich u.a. nach dem Brandschutzkonzept, etwaigen Auflagen in der Bau-genehmigung und den örtlichen Gegebenheiten. Ein Windmessgerät, das die Windgeschwindigkeit und Windrichtung aufnimmt, gewährleistet, dass bei der Entrauchung nur die windabgewandten Flächen öffnen. Da sich die 24V-RWA-Sicherheitsantriebe auch für Lüftungszwecke eignen, können die Antriebe mit Lüftungstastern zur manuellen Lüftung, Thermostaten und Hygrostaten zur automatischen Lüftung sowie Anschlüssen zur rechnergesteuerten Lüftung über eine zentrale Leittechnik (ZLT/GLT) ausgelöst werden.

Die RWA-Funktion ist der Lüftungsfunktion übergeordnet.

Hinweise für die Planung

RWA-Anlagen sind im Hinblick auf die Rettung von Menschenleben und Materialien eine zwingende Notwendigkeit. Nicht ohne Grund ist die Forderung nach einer RWA-Anlage Bestandteil jeder Bauordnung der Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Grund sollten folgende Punkte in der frühen Planungsphase berücksichtigt werden:

  • Die Ab- und Zuluftöffnungen müssen so bemessen sein, dass im geöffneten Zustand die geforderte geometrische bzw. aerodynamische Fläche erreicht wird. Die Zuluftfläche muss größer als die Abluftfläche sein, in der Regel um das 1,5fache.
  •  Die Antriebe und die Befestigungselemente müssen für die benötigten Kräfte ausgelegt sein. Die geforderten Ausstellweiten der Fenster sind zu erreichen. Es darf in keinem Fall zu Kollisionen mit den Fensterprofilen kommen.
  • Die Zuleitungen müssen den örtlichen Brandschutzbestimmungen entsprechen und vom Querschnitt den benötigten Motorströmen angepasst sein. Die Kabelqualität (E30, E90) ist den örtlichen Gegebenheiten anzupassen bzw. auf das Brandschutzgutachten abzustimmen.
  • Zur Sicherstellung der Funktion ist der Kabelquerschnitt zu den RWA-Antrieben gemäß Kabellängentabelle zu projektieren.
  • Die elektrische RWA-Zentrale sollte in einen dafür vorgesehenen, belüfteten Technikraum eingebaut werden. Um eine sofortige Auslösung bei einem Brand in diesen Räumen zu gewährleisten, sind hier automatische Brandmelder empfehlenswert. Die Wirksamkeit einer RWA-Anlage darf nicht durch einen innen oder außen liegenden Sonnenschutz beeinträchtigt werden. Hier ist ggf. eine Folgeschaltung zu integrieren. Eine Abstimmung mit dem Sachverständigen ist ratsam.
  • Manuelle Brandmelder müssen gut sichtbar sein und sollten an zentralen Stellen wie an Eingangs- oder in Empfangsbereichen montiert werden. Es ist sinnvoll, den Einbauort mit einem Schild „Rauchabzug“ zu kennzeichnen
  • Automatische Rauchmelder sind so zu platzieren, dass das Auslösekriterium, wie z.B. Rauch oder Hitze, den Melder erreichen kann. Um Fehlauslösungen zu vermeiden, muss bekannt sein, welche Gegebenheiten in dem entsprechenden Gebäudeteil im Normalbetrieb herrschen. Hierzu gehören u.a. Staub, Wasserdampf oder auch höhere Temperaturen unter Glasflächen. Abstände zu Wandflächen sowie die Überwachungsfläche der Melder sind bei der Planung und beim Einbau zu beachten.
  • Um eine einwandfreie Funktion des Windmessgerätes zu gewährleisten, muss es an einer verwirbelungsfreien, aber dem Wind zugänglichen Stelle auf dem Dach montiert werden. 
  • Bei der Planung von automatischen Fensteröffnungen ist die Richtlinie für „kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore“ zu beachten.
  • Der Fluchtweg ist auch bei geöffneten Fensterflügeln freizuhalten.
  • Die Anlagenteile müssen für spätere Wartungsarbeiten zugänglich sein.
  • Außerdem sollten folgende VdS-Richtlinien beachtet werden, die jedoch rechtlich zwingend nur beachtet werden müssen, wenn der Auftraggeber sie vertraglich fordert bzw. beachten muss, etwa weil sein Sachversicherer dies zur Auflage gemacht hat.
  • VdS-Richtlinie 2098:1990-05 (Planung und Einbau), 2221:2001-08 “Entrauchungsanlagen in Treppenräumen (Plaung und Einbau)” 2815:2001-03 Merkblatt zum Brandschutz “Zusammenwirken von Wasserlöschanlagen und RWA” 2815:2001-03 Zusammenwirken/-schalten von BMA und RWA, Zusammenwirken von RWA und Löschanlagen, hier ist besondere Vorsicht bei Planung und Installation geboten. Weitere Hinweise können dem derzeit in Erarbeitung befindlichen VdS-Merkblatt entnommen werden. Zu dieser Thematik sollte unbedingt auch die einschlägige Fachliteratur zu Rate gezogen werden.

    Diese Hinweise sind notwendigerweise allgemein. Sie ersetzen nicht die erforderliche Detailplanung!

    Haftungsausschluss: Diese Unterlage wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir für einzelne Angaben keine Haftung übernehmen. Diese Unterlage soll lediglich einen allgemeinen und kursorischen Überblick über Nutzen und Anwendung von RWA-Geräten geben. Für konkrete Bauvorhaben und Einzelobjekte ist fachkundiger Rat einzuholen.

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