Entrauchung über die Fassade

Im Brandfall geht die Bedrohung nicht nur vom Feuer, sondern besonders vom Rauch und den entstehenden giftigen Brandgasen aus. Brandopfer sind zu 90% Rauchopfer! Denn das Inhalieren einer Lungenfüllung heißen Brandrauchs kann den sicheren Tod bedeuten. Es ist also wichtig, dass der sich in sehr kurzer Zeit in enormen Mengen bildende Rauch schnell ins Freie abgeführt wird.

Diese Aufgabe übernehmen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). Gebäude ohne RWA werden in wenigen Minuten vollständig mit Rauchgasen ausgefüllt. Diese Rauchgasschicht macht eine aktive und passive Rettung unmöglich! Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen sind somit zu einem unverzichtbaren Bestandteil von Brandschutzkonzepten geworden.

Da diese Art der Entrauchung den thermischen Auftrieb nutzt, spricht man auch von Natürlichen Rauchabzügen (NRA). Mit Hilfe der NRA wird die Rauchschicht mittels des thermischen Auftriebsprinzips bereits in der Entstehungsphase des Brandes direkt ins Freie abtransportiert. Die notwendigen Zuluftöffnungen sorgen für den erforderlichen Ausgleich des Massenstroms und verstärken den Effekt des thermischen Auftriebs (Kamin-Effekt). Die entsprechenden Rauchabzugsgeräte müssen allerdings gegen äußere Windeinflüsse ausreichend geschützt sein. Denn die Ausbreitung und Ableitung von Rauchgasen hängt wesentlich von der Raumströmung ab. Diese wird wiederum von der äußeren Winddruckverteilung beeinflusst. Studien zur Rauchausbreitung über Seitenwände unter Berücksichtigung des Windeinflusses lassen sich gut im Windkanal an Modellobjekten durchführen. Solche Untersuchungen zeigen, dass eine windrichtungsabhängige Öffnung von Ab- und Zuluftflächen in den Seitenwänden unumgänglich ist. Nachdem die notwendige aerodynamisch wirksame Rauchabzugsfläche für einen Rauchabschnitt nach DIN 18 232-2 bestimmt wurde, ist diese Fläche in mindestens zwei gegenüberliegende Wände eines Rauchabschnitts einzubauen, da sich diese Öffnungen immer an der Wind abgewandten Seite befinden müssen. Die NRA müssen vollständig in der Rauchschicht liegen. Die Unterkante muss mindestens 0,5 m oberhalb der Grenze zur kalkulierten raucharmen Schicht liegen.

Die Zuluftflächen sind in den Außenwänden in Bodennähe einzubauen. Die Zuluftfläche muss mindestens das 1,5-fache aller NRA-Öffnungsflächen betragen. Sie muss – ebenfalls verdoppelt – gleichmäßig auf beiden Seiten verteilt werden und vollständig in der raucharmen Schicht liegen. Die Oberkanten müssen zur Rauchschichtgrenze einen Abstand von mindestens 1 m aufweisen.

Bei Windstille und Windgeschwindigkeiten kleiner als 1 m/s sind alle Öffnungen in den Außenwänden zu öffnen, bei stärkerem Wind nur die Öffnungen in der windabgewandten Fläche. Dieses wird durch ein Windmessgerät, das die Windgeschwindigkeit und -richtung aufnimmt, gewährleistet. Die Auswertung der Messwerte übernimmt die angeschlossene RWA-Zentrale.

RWA-Anlagen sind im Hinblick auf die Rettung von Menschenleben und Materialien eine zwingende Notwendigkeit. Nur die Installation einer RWA-Anlage kann die Gefahr durch Rauch- und Brandgase bannen. Nicht ohne Grund ist die Forderung nach einer RWA-Anlage Bestandteil jeder Bauordnung der Bundesrepublik Deutschland. Wesentlich mehr Innovation, Flexibilität und Beweglichkeit bieten anlagentechnische Lösungen. Nicht zu vergessen ist zudem, dass jede elektromotorische RWA-Anlage automatisch den Zusatznutzen der täglichen Lüftung bietet.

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